Freischaffend/Europa - SV-Recht
Freischaffende in Europa –
Sozialversicherungsrecht
Für viele Freischaffende im Bereich von Medien und Kultur sind Tätigkeiten im europäischen Ausland Alltag. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind diese grenzenlosen Tätigkeiten aufgrund der Grundfreiheiten der EU möglich.
Die Fachgruppe Theater und Bühnen hat eine Übersicht erstellt, in der die grundlegenden sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen und Vorschriften erläutert werden, die es beim Arbeiten im Ausland zu beachten gilt (Rechtsstand: 30. Mai 2010).
Inhalt
A. Allgemeine Grundsätze
I. Für welche Länder gelten die Koordinierungsvorschriften?
II. Für welche Personen gelten die Koordinierungsvorschriften?
III. Für welche Versicherungen gelten die Koordinierungsvorschriften?
IV. Welche Prinzipien gelten nach den Koordinierungsvorschriften
- Das Prinzip des Arbeitslandes
- Das Prinzip der Gleichbehandlung
- Das Prinzip der Gleichstellung
- Das Prinzip der Exportierbarkeit
B. Freischaffende im Bereich der Medien und Kultur
I. Was gilt für auf produktionsdauer Beschäftigte?
II. Was gilt für selbstständig Beschäftigte?
- Entsendete Beschäftigte
- Mehrfach Beschäftigte
- Sozialversicherungsbeiträge
C. Rechtsschutz
D. Informationen
Bezug
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