Der Bundesfachgruppenvorstand
besteht aus dem geschäftsführenden Bundesfachgruppenvorstand und den von den Landesfachgruppen gewählten Vertretern der Bundestarifkommission der Fachgruppe.
Die Bundestarifkommission
setzt sich aus je einem gewählten Vertreter der Landesfachgruppen und 3 vom Geschäftsführenden Bundesfachgruppenvorstand benannten Vertretern zusammen.